MAK-Wert-MessungenGenerell sind gemäß dem ASchG die Konzentrationen von Gefahrstoffen in der Luft am Arbeitsplatz möglichst gering zu halten.MAK-WerteFür eine große Zahl von Gasen und Dämpfen sind in der Grenzwerte-Verordnung maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen (MAK-Werte) vorgegeben. Bei Unterschreitung dieser Konzentration wird davon ausgegangen, dass im Allgemeinen keine gesund-heitsschädigende oder belästigende Wirkung zu befürchten ist. Als Beurteilungszeitraum (für Tagesmittelwerte) gilt eine 8-stündige Exposition bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Dies gilt allerdings nicht für Schwangere oder sensibilisierte Personen.TRK-WerteFür krebserzeugende und krebsverdächtige Stoffe (z.B. Asbest, Benzol, Holzstaub), für die kein MAK-Wert angegeben werden kann, werden in der Grenzwerteverordnung Technische Richtkonzen-trationen angegeben (TRK-Werte).GrenzwertvergleichsmessungenWenn bei Verwendung von Gefahrstoffen eine Exposition des Arbeitnehmers nicht ausgeschlossen werden kann, und MAK- oder TRK-Werte für diesen Gefahrstoff festgelegt sind, ist der Arbeitgeber verpflichtet im Zuge der Arbeitsplatz-Evaluierung Grenzwert-Vergleichsmessungen durchzuführen. Bei Grenzwertüber-schreitungen sind Verbesserungs-maßnahmen zu setzen und neuer-liche Grenzwert-vergleichsmessungen zu setzen. Wird der Grenzwert unterschritten können lediglich Kontroll-messungen not-wendig werden.Bild 1:MAK-Wert-Messung mit direkt anzeigenden Prüf-röhrchen in einem LaborBild 2:Schadstoff-Anreicherung auf Aktivkohle für eine Halbstundenmittelwert-bestimmungMAK-Werte ausgewählter Gefahrstoffe * * ... Tagesmittelwertehttp://www.traindl-consult.at